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Interreg VI-A 1 Innovation

EU-Strukturfond
Ziel des Programms Interreg VI-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und eine intelligente, grüne und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Die Priorität Innovation und Unternehmen investiert in die Bereiche intelligenter Spezialisierungsstrategien, fördert Investitionen und Forschung und Entwicklung und unterstützt Unternehmen zu Themen von grenzüberschreitender Bedeutung.
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Interreg VI-A 1 Innovation

Datum: 20221012
Teil des Förderprogrammes: Interreg VI - A Italien Österreich
Förderperiode: 2021-2027
Fördermittel: Verlustbeitrag

Ziel:

Ziel des Programms Interreg VI-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und eine intelligente, grüne und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Die Priorität Innovation und Unternehmen investiert in die Bereiche intelligenter Spezialisierungsstrategien, fördert Investitionen und Forschung und Entwicklung und unterstützt Unternehmen zu Themen von grenzüberschreitender Bedeutung.

Potentielle Antragsteller:

KMU, insbesondere Kleinstunternehmen, öffentliche und private Forschungszentren (einschließlich Universitäten), Start-ups, Spin-offs, Spin-outs, auch in aggregativer Form (Cluster, Interessenvertretungen). Förderbegünstigt sind außerdem noch Akteure, deren Merkmale mit den Programmzielen übereinstimmen. Um einen Antrag zu stellen brauch es für das Vorhaben mindestens einen Partner aus beiden Ländern. Grundsätzlich müssen alle Begünstigten ihren Sitz im Programmgebiet haben bzw. dort ihre Tätigkeit ausüben: Südtirol, Venetien (Provinzen Belluno, Vicenza, Treviso), Friaul-Julisch Venetien (Pordenone, Udine, Görz, Triest), Kärnten (Klagenfurt-Villach, Unterkärnten, Oberkärnten), Salzburg (Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung) und Tirol (Tiroler Unterland, Innsbruck, Tiroler Oberland, Außerfern, Osttirol).

Förderfähige Ausgaben:

Die Projektanträge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen und sich auf die Priorität und das spezifische Ziel beziehen. Die projektbezogenen Ausgaben sind im Zeitraum zwischen Einreichung und dem Datum des Projektendes förderfähig. Der Finanzrahmen der eingereichten Projekte muss zwischen 200.000 Euro und 1 Million Euro an Förderbeitrag liegen. Maximales Projektbudget: 500.000 Euro bei 2 beteiligten Regionen, 750.000 Euro bei drei beteiligten Regionen und bis zu 1 Mio. Euro bei mehr als 3 beteiligten Regionen. FÖRDERFÄHIGE KOSTENPOSTEN - Personalkosten - Büro- und Verwaltungsausgaben: - Reise- und Unterbringungskosten - Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen - Ausrüstungskosten - Infrastruktur- und Bauarbeiten
Förderung der Kosten: Deckung von 80% der zugelassenen Kosten (die restlichen 20% werden bei italienischen Partner über den nationale Rotationsfond gedeckt, was zur Erreichung eines Fördersatzes von 100% führt).
Abgabetermin: 19.04.2023

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EFRE Prio I SMART

EU Strukturfond
a) Unterstützung von (Kooperations-)Projekten in Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten in den von der RIS3 identifizierten Bereichen der intelligenten Spezialisierung: Automtation und Digital | Food and Life Science | Green Technologies | Alpine Technologies (Aktion 1): Maßnahmen (einzeln oder in Kooperation), welche die F&E&I Kapazität der lokalen Wirtschaft erheblich stärken, indem sie auf die Schaffung oder Verbesserung von (neuen) Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen in den Schlüsseltechnologien abzielen. Die allgemeine Innovationskapazität der Produktions- und Forschungsstruktur soll durch die Entwicklung neuer und fortschrittlicher Produktionsverfahren erheblich gesteigert werden. b) Schaffung und Ausbau von Forschungsinfrastruktur mit hoher Qualität (Aktion 2) c) Stärkung der Innovationscluster sowie Schaffung und Ausbau von Gemeinschaftsräumen für Innovation (Aktion 3): „Aktion 3: Territoriale Akteure anerkennen und stärken, die besonders aktiv in der F&E sowie in der Wissensverbreitung im Dienste der Unternehmen und Bürger*innen des Territoriums tätig sind – auch im Hinblick auf die peripheren Zonen: Innovationscluster: lt. EU Verordnung 651/2014: innovative Unternehmensneugründungen, KMUSs, Einrichtungen für F&E sowie gemeinnützige Einrichtungen, Gebietskörperschaften – einschließlich öffentlicher Einrichtungen – die Initiativen zur Verbreitung der Innovationskultur in ihrem Gebiet durchführen.
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EFRE Prio I SMART

Datum: 20221031
Teil des Förderprogrammes: EFRE
Förderperiode: 2021-2027
Fördermittel: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Ziel:

a) Unterstützung von (Kooperations-)Projekten in Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten in den von der RIS3 identifizierten Bereichen der intelligenten Spezialisierung: Automtation und Digital | Food and Life Science | Green Technologies | Alpine Technologies (Aktion 1): Maßnahmen (einzeln oder in Kooperation), welche die F&E&I Kapazität der lokalen Wirtschaft erheblich stärken, indem sie auf die Schaffung oder Verbesserung von (neuen) Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen in den Schlüsseltechnologien abzielen. Die allgemeine Innovationskapazität der Produktions- und Forschungsstruktur soll durch die Entwicklung neuer und fortschrittlicher Produktionsverfahren erheblich gesteigert werden. b) Schaffung und Ausbau von Forschungsinfrastruktur mit hoher Qualität (Aktion 2) c) Stärkung der Innovationscluster sowie Schaffung und Ausbau von Gemeinschaftsräumen für Innovation (Aktion 3): "Aktion 3: Territoriale Akteure anerkennen und stärken, die besonders aktiv in der F&E sowie in der Wissensverbreitung im Dienste der Unternehmen und Bürger*innen des Territoriums tätig sind - auch im Hinblick auf die peripheren Zonen: Innovationscluster: lt. EU Verordnung 651/2014: innovative Unternehmensneugründungen, KMUSs, Einrichtungen für F&E sowie gemeinnützige Einrichtungen, Gebietskörperschaften - einschließlich öffentlicher Einrichtungen - die Initiativen zur Verbreitung der Innovationskultur in ihrem Gebiet durchführen.

Potentielle Antragsteller:

Großunternehmen, KMUs, Forschungseinrichtungen, Innovationscluster, öffentliche Einrichtungen

Förderfähige Ausgaben:

Min. 400.000 Euro auf max. 3 Jahre Projektlaufzeit
Förderung der Kosten: Je nach Antragsteller von 25% bis 50%
Abgabetermin: 31.03.2023

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ESF+ Beschäftigung

EU-Strukturfond
Förderung des Humankapitals jener Bevölkerungsgruppen, welche erhöhte Schwierigkeiten beim Eintritt in den Arbeitsmarkt aufweisen, auch aufgrund der negativen Auswirkungen der epidemiologischen Krise. Durch: -Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte -Entwicklung neuer Berufsprofile für die sich verändernden Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes – Aufwertung der Besonderheiten der lokalen Wirtschaft durch die Ausbildung von Humankapital mit innovativen Fähigkeiten für strategische Sektoren der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Territoriums
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ESF+ Beschäftigung

Datum: 20221025
Teil des Förderprogrammes: ESF+
Förderperiode: 2021-2027
Fördermittel: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Ziel:

Förderung des Humankapitals jener Bevölkerungsgruppen, welche erhöhte Schwierigkeiten beim Eintritt in den Arbeitsmarkt aufweisen, auch aufgrund der negativen Auswirkungen der epidemiologischen Krise. Durch: -Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte -Entwicklung neuer Berufsprofile für die sich verändernden Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes - Aufwertung der Besonderheiten der lokalen Wirtschaft durch die Ausbildung von Humankapital mit innovativen Fähigkeiten für strategische Sektoren der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Territoriums

Potentielle Antragsteller:

ESF-akkreditierte Weiterbildungseinrichtungen - bei TUV müssen alle Partner akkreditiert sein.

Förderfähige Ausgaben:

Bildungsprojekte, welche den Förderkriterien, der Zielgruppe und dem Bedarf der lokalen Wirtschaft entsprechen. - 12-15 Teilnehmer*innen - 400 bis 1.000 Weiterbildungsstunden - 30-40% davon Stage Gefördert werden Ausgaben lau dem Beschlussdokument der Abteilung Europa: Bestimmungen 1.0 - Bestimmungen für die Umsetzung der ESF+Maßnahmen 2021-2027: Projektleitung, Projektplanung, Dozenz, Tutoring, Begleitung am Arbeitsplatz. Die Teilnehmer*innen enthalten eine Entschädigung von 3,50 Euro/Stunde, welche über das Projekt abgerechnet werden kann.
Förderung der Kosten: 100%
Abgabetermin: 22.03.2023

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C. S. E. 2022 – Gemeinden

Staatliche Förderung
Finanzierung von Initiativen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, auch zur Erzeugung aus erneuerbaren Quellen, an öffentlichen Gebäuden der Gemeindeverwaltungen, die den Einkauf von Waren über den öffentlichen elektronischen Markt MePA tätigen.
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C. S. E. 2022 – Gemeinden

Teil des Förderprogrammes: REACT-EU
Förderperiode: 2022
Fördermittel: Verlustbeitrag

Ziel:

Finanzierung von Initiativen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, auch zur Erzeugung aus erneuerbaren Quellen, an öffentlichen Gebäuden der Gemeindeverwaltungen, die den Einkauf von Waren über den öffentlichen elektronischen Markt MePA tätigen.

Potentielle Antragsteller:

Gemeindeverwaltungen für Gebäude die im eigenen Besitz sind und selbst genutzt werden.

Förderfähige Ausgaben:

MePA Produktkategorien: Fotovoltaikanlagen, solarthermische Systemen, Wärmepumpensysteme, Biomassegeneratoren u.a. Ausgaben von min. 40.000 €.
Förderung der Kosten: Bis zu 100%; max. 215.000 €
Abgabetermin: 28.02.2023

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TOCC – Kultur- & Kreativsektor

Staatliche Förderung
Diese Beihilfen sollen zur Verbesserung des technologischen Reifegrads nationaler Kultur- und Kreativorganisationen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch digitale Kulturangebote zu stärken.
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TOCC – Kultur- & Kreativsektor

Teil des Förderprogrammes: Ministero della Cultura (Direzione Generale Creatività Contemporanea)
Förderperiode: 2023
Fördermittel: Verlustbeitrag

Ziel:

Diese Beihilfen sollen zur Verbesserung des technologischen Reifegrads nationaler Kultur- und Kreativorganisationen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch digitale Kulturangebote zu stärken.

Potentielle Antragsteller:

Kleinst- und Kleinunternehmen, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Körperschaften des Dritten Sektors mit Tätigkeiten im Kultur- und Kreativsektor: z. B. Musik, Architektur, Mode, Kunsthandwerk, Audiovisuelle Medien, Live-Auftritte und Netzwerkprojekte.

Förderfähige Ausgaben:

Vorhaben mit materiellen und immateriellen Kosten bis zu 100.000 €, die innerhalb 18 Monaten durchgeführt werden und zur Schaffung neuer kreativer Produkte online, der Verbreitung kultureller Produkte im Ausland, der Digitalisierung des Kulturerbes oder der Nutzung von digitalen Plattformen dienen.
Förderung der Kosten: Bis zu 80%; max. 75.000 €
Abgabetermin: 01.02.2023

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Ländliches Wegenetz

Landesförderung
Bei Bauten, Ausbauten und Sanierungen des ländlichen Wegenetzes oder von Hofzufahrten können sowohl öffentliche Körperschaften als auch private landwirtschaftliche Unternehmen ab 1.01.2023 bis 31.03.2023 um Beiträge beim Amt für Bergwirtschaft ansuchen.
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Ländliches Wegenetz

Datum: 20221101
Teil des Förderprogrammes: Förderung des Amtes für Bergwirtschaft
Förderperiode: 2023
Fördermittel: Beitrag

Ziel:

Bei Bauten, Ausbauten und Sanierungen des ländlichen Wegenetzes oder von Hofzufahrten können sowohl öffentliche Körperschaften als auch private landwirtschaftliche Unternehmen ab 1.01.2023 bis 31.03.2023 um Beiträge beim Amt für Bergwirtschaft ansuchen.

Potentielle Antragsteller:

Landwirtschaftliche Unternehmer Gemeinden Eigenverwaltungen B.N.R Interessentschaften Konsortien

Förderfähige Ausgaben:

- Bau- und Sanierung von Hofzufahrten bzw. des ländlichen Wegenetzes - Bau- und Sanierung von Seilbahnanlagen zur Erschließung von landwirtschaftlichen Betrieben Projekte, die das ländliche Wegenetz betreffen, werden mit 80 Prozent der anerkannten Kosten gefördert, Projekte von landwirtschaftlichen Unternehmern für private Zufahrten mit 50 Prozent. Die maximal anerkannten Kosten pro Projekt betragen 250.000 Euro
Förderung der Kosten: Max. 80% bzw. 50%
Abgabetermin: 31.03.2023

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Beratung & Wissensvermittlung

Landesförderung
Unterstützung des Kompetenzenaufbaus und der Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Wirtschaftreibenden durch die Förderung von Beratung und Wissensvermittlung, sofern diese eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken.
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Beratung & Wissensvermittlung

Datum: 20220927
Teil des Förderprogrammes: Wirtschaftsförderung
Förderperiode: 2022-2023
Fördermittel: freigestellte Förderung

Ziel:

Unterstützung des Kompetenzenaufbaus und der Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Wirtschaftreibenden durch die Förderung von Beratung und Wissensvermittlung, sofern diese eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken.

Potentielle Antragsteller:

Kleine und mittlere und große Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind sowie freiberuflich und selbständig Tätige, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben.

Förderfähige Ausgaben:

Beratungen und Vorhaben zur Wissensvermittlung, die von Unternehmen und von Freiberuflerinnen /Freiberuflern, die eine Beratungstätigkeit ausüben, von spezialisierten Beratungsinstituten und -Einrichtungen, von Forschungseinrichtungen oder von Universitäten durchgeführt werden: Beitragssatz 30% für: - Beratungen mit strategischen Zielen und zur Verbesserung der betrieblichen Organisationsstruktur und der Produktionsprozesse - Beratungen zur Marktpositionierung des Betriebes - nur für Unternehmen der Sektoren Handwerk und Industrie: Beratungen zur technologischen Verbesserung der Produkte sowie zur Einführung von neuen Vertriebsformen - Beratungen in den Bereichen Arbeitsplatzumstrukturierung und Gründung von Unternehmenskooperationen - Beratungen zur Anpassung an neue Rechtsbestimmungen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten derselben - Beratungen für die Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Informatiksystemen Beitragssatz 50% für: - Zertifikat „Audit familieundberuf” und Re-Auditierung und gleichwertige Zertifizierungen - Zertifikat „soziale Verantwortung“ (SA 8000).
Förderung der Kosten: Bis zu 150.000 €
Abgabetermin: 30.09.2023

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Digittour – Steuerguthaben

Staatliche Förderung
Maßnahme zur Unterstützung von Investitionen in die digitale Entwicklung von Reisebüros und Reiseveranstaltern. Einreichung ab 12.10.2022 bis alle Mittel erschöpft sind.
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Digittour – Steuerguthaben

Datum: 20220927
Teil des Förderprogrammes: PNRR
Förderperiode: 2022
Fördermittel: Steuerguthaben

Ziel:

Maßnahme zur Unterstützung von Investitionen in die digitale Entwicklung von Reisebüros und Reiseveranstaltern. Einreichung ab 12.10.2022 bis alle Mittel erschöpft sind.

Potentielle Antragsteller:

Reisebüros, Reiseveranstalter. ATECO Kodexe 79.1, 79.11, 79.12

Förderfähige Ausgaben:

Spesen für den Kauf von PC’s, Router, Gebühren für Cloud-Dienste und Software, IT-Dienstleistungen, Lizenzen in zusammenhang mit Kundenmanagement, elektronischen Zahlungsmitteln, Sicherheit.
Förderung der Kosten: Bis zu 50%, max. 25.000 €
Abgabetermin: 12.10.2022

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Innovation – Organisation

Landesförderung
Das Land fördert die Entwicklung der Innovation durch Beihilfen an Unternehmen für Projekte, die betriebsinterne Prozesse oder die Organisation des Unternehmens erneuern und innovativ gestalten.
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Innovation – Organisation

Datum: 20221231
Teil des Förderprogrammes: LG 14/2006 Beiträge Innovation - Prozesse und Organisation
Förderperiode: 2022
Fördermittel: Kapitalbeihilfe

Ziel:

Das Land fördert die Entwicklung der Innovation durch Beihilfen an Unternehmen für Projekte, die betriebsinterne Prozesse oder die Organisation des Unternehmens erneuern und innovativ gestalten.

Potentielle Antragsteller:

KMU

Förderfähige Ausgaben:

Personalkosten, Auftragsforschung, für Beratungen und gleichartige Dienstleistungen, Materialien, Drittkosten, Abschreibungsbeträge für Maschinen, Anlagen, Instrumente und Ausrüstung sowie pauschal allgemeine Kosten in einem von den Personalkosten abhängigen Prozentsatz.
Förderung der Kosten: Bis zu max. 50%
Abgabetermin: 31.12.2022

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Innovation-Exp. Entwicklung

Landesförderung
Das Land fördert die Entwicklung der Innovation durch Beihilfen an Unternehmen für anwendungsorientierte Forschungsprojekte, die auf die Entwicklung innovativer Technologien und Verfahren abzielen.
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Innovation-Exp. Entwicklung

Datum: 20221231
Teil des Förderprogrammes: LG 14/2006 Beiträge Innovation - Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Förderperiode: 2022
Fördermittel: Kapitalbeihilfe

Ziel:

Das Land fördert die Entwicklung der Innovation durch Beihilfen an Unternehmen für anwendungsorientierte Forschungsprojekte, die auf die Entwicklung innovativer Technologien und Verfahren abzielen.

Potentielle Antragsteller:

KMU und Großunternehmen

Förderfähige Ausgaben:

Personalkosten, Auftragsforschung, für Beratungen und gleichartige Dienstleistungen, Mieten und Leasingraten, die ausschließlich der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit zuzuordnen sind als Drittkosten, Abschreibungsbeträge für Maschinen, Anlagen, Instrumente und Ausrüstung sowie pauschal allgemeine Kosten in einem von den Personalkosten abhängigen Prozentsatz. Außerdem sind förderfähig: Kosten für Gebäude und Grundstücke, sofern und solange diese für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt genutzt werden (bzw. Abschreibung der Kosten im Verhältnis zur Dauer des Forschungs- und Entwicklungsprojektes) und Kosten für Materialien und ähnliche Produkte, die durch das Forschungs- und Entwicklungsprojekt entstehen.
Förderung der Kosten: Bis zu max. 45%
Abgabetermin: 31.12.2022

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Digitalisierung Kleinstunternehmen

Landesförderung
Die Steigerung der digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen von Kleinunternehmen mit maximal 5 Mitarbeiter*innen, welche in Hinblick auf ihrer Anzahl einen wesentlichen Teil der heimischen Wirtschaftsstruktur darstellen, ist für ihre Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich. Die Pandemie sowie die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten mit digitalen Technologien verstärken die Dringlichkeit dieser Entwicklung. Deshalb fördert das Land mit vorliegendem Aufruf die folgenden Vorhaben zur Umsetzung und Verbesserung: a) von Organisations- und Geschäftsmodellen; b) des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels; c) der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen. Hierbei sind insbesondere förderfähig: a) Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber*Innen und Gesellschafter*Innen richten, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind; b) Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung; c) Ankauf und Optimierung von Software. Die Anträge müssen bis 31. Oktober des Jahres eingereicht werden, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.
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Digitalisierung Kleinstunternehmen

Datum: 20221031
Teil des Förderprogrammes: Abschnitte II und V des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4, „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“
Förderperiode: 2022-2023
Fördermittel: Ausbezahlter Zuschuss

Ziel:

Die Steigerung der digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen von Kleinunternehmen mit maximal 5 Mitarbeiter*innen, welche in Hinblick auf ihrer Anzahl einen wesentlichen Teil der heimischen Wirtschaftsstruktur darstellen, ist für ihre Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich. Die Pandemie sowie die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten mit digitalen Technologien verstärken die Dringlichkeit dieser Entwicklung. Deshalb fördert das Land mit vorliegendem Aufruf die folgenden Vorhaben zur Umsetzung und Verbesserung: a) von Organisations- und Geschäftsmodellen; b) des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels; c) der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen. Hierbei sind insbesondere förderfähig: a) Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber*Innen und Gesellschafter*Innen richten, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind; b) Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung; c) Ankauf und Optimierung von Software. Die Anträge müssen bis 31. Oktober des Jahres eingereicht werden, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.

Potentielle Antragsteller:

Die Förderungen laut diesen Richtlinien gelten für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und als Kleinstunternehmen mit mit bis zu 5 Mitarbeiter*innen (JAE) eingestuft sind. Hinweis: Prüfen Sie Ihren Ateco – Kodex. Nur in der Ausschreibung zugelassene Ateco-Kodexe sind förderwürdig.

Förderfähige Ausgaben:

1. Für Vorhaben zur Ausbildung laut Artikel 7 Absatz 2 sind folgende Ausgaben zulässig: - Einschreibe- und Teilnahmegebühren; - Honorare für Referenten: Zulässig ist eine Höchstausgabe von 800,00 Euro für das Tageshonorar und 100,00 Euro pro Stunde, eventuelle Reisekosten inbegriffen; - Kosten für Saalmiete und Lehrmaterial. 2. Für Vorhaben zur Beratung und Wissensvermittlung laut Artikel 7 Absatz 2 sind Honorare für Referenten und Berater für eine zulässige Höchstausgabe von 800,00 Euro für das Tageshonorar und 100,00 Euro pro Stunde, eventuelle Reisekosten inbegriffen, zulässig. 3. Für den Ankauf und die Optimierung von Software laut Artikel 7 Absatz 2 sind die Ausgaben für die Software zulässig. Die Ausgaben müssen im Abschreiberegister eingetragen werden.
Förderung der Kosten: Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben laut Artikel 7 beträgt 2.000,00 Euro je Antrag, die Höchstausgabe 10.000,00 Euro je Antrag. Die Förderung wird bis zum Höchstsatz von 60% der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung gewährt.
Abgabetermin: 31.10.2023

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Smart&Start Italia

Staatliche Förderung
Smart&Start Italia ist ein Förderprogramm, das die Gründung und das Wachstum innovativer High-Tech-Start-ups in allen italienischen Regionen unterstützt. Ziel ist es, eine neue Unternehmenskultur in Verbindung mit der digitalen Wirtschaft zu fördern, die Ergebnisse der wissenschaftlichen und technologischen Forschung zu verbessern und die Rückkehr von “ Talenten “ aus dem Ausland zu unterstützen.
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Smart&Start Italia

Datum: 20231231
Teil des Förderprogrammes: MISE Ministero dello Sviluppo Economico
Förderperiode: 2020-2023
Fördermittel: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Ziel:

Smart&Start Italia ist ein Förderprogramm, das die Gründung und das Wachstum innovativer High-Tech-Start-ups in allen italienischen Regionen unterstützt. Ziel ist es, eine neue Unternehmenskultur in Verbindung mit der digitalen Wirtschaft zu fördern, die Ergebnisse der wissenschaftlichen und technologischen Forschung zu verbessern und die Rückkehr von " Talenten " aus dem Ausland zu unterstützen.

Potentielle Antragsteller:

Innovative Start-ups, die nicht länger als 60 Monate bestehen und in der Spezialsektion des Unternehmensregisters eingetragen sind. Gründerteams von Privatpersonen, die in Italien eine innovative Start-up-Firma gründen möchten, oder ausländische Bewerber, die im Besitz eines "Start-up-Visums" sind Ausländische Unternehmen, die sich verpflichten, mindestens eine Niederlassung in Italien zu gründen

Förderfähige Ausgaben:

Geschäftspläne mit einem Investitionsvolumen zwischen 100.000 und 1,5 Millionen Euro für den Kauf von Investitionsgütern, Dienstleistungen, Personalkosten und Betriebskosten, die innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden sollen.
Förderung der Kosten: Bis zu 90%
Abgabetermin: 31.12.2023

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Nuova Sabatini – Beni strumentali

Staatliche Förderung
Diese Förderung zielt darauf ab, den Zugang von Unternehmen zu Krediten zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems Italiens zu steigern.
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Nuova Sabatini – Beni strumentali

Datum: 20221231
Teil des Förderprogrammes: MISE Ministero dello Sviluppo Economico
Förderperiode: 2022
Fördermittel: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Ziel:

Diese Förderung zielt darauf ab, den Zugang von Unternehmen zu Krediten zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems Italiens zu steigern.

Potentielle Antragsteller:

Italienische Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Wirtschaftszweigen mit Ausnahme des Finanz- und Versicherungssektors (Abschnitt K der ATECO-Klassifikation der Wirtschaftszweige 2007).

Förderfähige Ausgaben:

Investitionen zwischen 20.000 € und 4 Mio €. zum Kauf oder Leasing von Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen, Investitionsgütern für den produktiven Einsatz, sowie Hardware, Software und digitale Technologien.
Förderung der Kosten: Höchster Zinssatz 3,575% für Industrie 4.0
Abgabetermin: 31.12.2022

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