Zertifizierung der Gleichberechtigung
Staatliche Förderungen
Ziel des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmen ist es, die Einführung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau auf Unternehmensebene zu fördern und damit den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt, zu Führungspositionen und zur Harmonisierung der Lebensverhältnisse zu verbessern.
Ziel:
Ziel des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmen ist es, die Einführung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau auf Unternehmensebene zu fördern und damit den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt, zu Führungspositionen und zur Harmonisierung der Lebensverhältnisse zu verbessern.
Potentielle Antragsteller:
Die Empfänger der Beihilfen sind Kleinst-, Kleine- und Mittlere Unternehmen.
Anforderungen
Unternehmen und ESCOs müssen
– müssen Kleinst-, Kleine- und Mittlere Unternehmen sein
– müssen mind. 1 Mitarbeiter haben
– müssen den Rechts- und Operativen Sitz in Italien haben
– müssen aktiv sein und im Handelsregister eingetragen sein
– dürfen kein Konkursverfahren haben
– der DURC muss in Ordnung sein
– keinen laufenden Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Widerrufshandlungen wegen unrechtmäßiger Erhalt von öffentlichen Mitteln
– müssen die Einstellungsvoraussetzungen, die im Gesetz Nr. 68 vom 12. März 1999 über „“Regeln für das Recht auf Arbeit von Behinderten““ in seiner geänderten und ergänzten Fassung für die gezielte Beschäftigung von Behinderten vorgesehen sind, erfüllen
– müssen das Pre-Screening erfolgreich absolviert haben
Förderfähige Ausgaben:
Die Unternehmen können einen Voucher für folgende Punkte beantragen:
1. Beiträge für technische Hilfe und Begleitende Dienstleistungen:
1.a. Prozessanalyse, um Lücken zwischen dem aktuellen Zustand und den Anforderungen zu ermitteln: max. 1.639,34 €
1.b. Pre-Screening der Konformität des vom Unternehmen eingeführten Managementsystems: 409,84 €
(das Unternehmen kann einen Voucher für Punkt a und b anfragen oder nur für Punkt b)
2. Beiträge für die Zertifizierungsdienste im Bereich der Geschlechtergleichstellung seitens der in der Liste eingetragenen Zertifizierungsstellen:
– es werden nur die kosten für die erste Zertifizierung gefördert
– der Betrag variiert je nach Unternehmensgröße bis zu einem max. Betrag von 10.245 € (netto)
– das begünstigte Unternehmen muss den Zertifizierungsprozess innerhalb von 12 Monaten abschließen
Alle Unternehmen die im Besitz einer Gleichstellungszertifizierung gemäß UNI/PdR 125:2022 sind:
– können für 2022 eine Befreiung des Sozialversicherungsbeitrags von max. 1% bis zu einem Höchstbetrag von 50.000€
– erhalten Zusatzpunkte bei der Einreichung von Projekten auf regionaler oder nationaler Ebene
– für alle Arten von Verträgen eine Kürzung der Garantie um 20 %
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