Vereinbarkeit für Selbstständige
Landesförderung
Förderung der Vertretung von Unternehmerinnen, Selbstständigen und Freiberuflerinnen, mit weniger als 10 Mitarbeitern, aus Gründen der Schwangerschaft, der Mutterschaft, der Kindererziehung.
Ziel:
Förderung der Vertretung von Unternehmerinnen, Selbstständigen und Freiberuflerinnen, mit weniger als 10 Mitarbeitern, aus Gründen der Schwangerschaft, der Mutterschaft, der Kindererziehung.
Potentielle Antragsteller:
Unternehmerinnen, Selbstständigen und Freiberuflerinnen, mit weniger als 10 Mitarbeitern, die ihre Tätigkeit aus Gründen der Schwangerschaft, der Mutterschaft, der Kindererziehung unterbrechen müssen. Auch für im Unternehmen beteiligte Familienangehörige und Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit (co.co.co – Vertrag), sofern in der Provinz Bozen ansässig, kann um die Förderung angesucht werden.
Voraussetzungen:
a) Mit operativem Sitz in der Provinz Bozen, dort stabil ihre berufliche Tätigkeit ausüben.
b) seit mindestens sechs Monaten zum Zweck der Sozial- und Krankenabsicherung pflichtversichert sein.
c) schwanger sein, sofern der Facharzt die Erfordernis der Unterbrechung der Arbeit festgestellt hat.
d) zusammenlebende Kinder unter 12 Jahren haben.
Förderfähige Ausgaben:
Die Vertretungsprojekte können eine Gesamthöchstdauer von 18 Monaten haben, (24 Monate bei Mehrlingsschwangerschaften).
Vorbehaltlich der Höchstdauer, kann die Maßnahme für jedes Kind mehrmals beansprucht werden (bereits in der Schwangerschaft und bis zum 12. Lebensjahr).
Es können nicht mehrere Projekte gleichzeitig durchgeführt werden.
Höchstbetrag von 20.000,00 Euro.
Für die Vertretung durch Arbeitsvertrag wird ein Beitrag von 80% auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung anerkannt.
Für die Vertretung durch Ankauf selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit werden 60% des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt
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