Water4All Pre-Antrag
EU-Förderung
Das Programm zielt darauf ab, die Herausforderungen im Bereich Wasser zu bewältigen,
- um dem Klimawandel zu begegnen,
- die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu erreichen und
- die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU zu fördern.
Ziele der Säule B: Die Säule B zielt darauf ab, Wissen und Innovationskapazitäten zu entwickeln. Die Herausforderungen im Bereich Wasser, die in der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) genannt werden, sollen durch das Bündeln von Finanzmitteln aus den teilnehmenden Finanzierungsprogrammen angegangen werden.
Ziel:
Das Programm zielt darauf ab, die Herausforderungen im Bereich Wasser zu bewältigen,
- um dem Klimawandel zu begegnen,
- die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu erreichen und
- die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU zu fördern.
Ziele der Säule B: Die Säule B zielt darauf ab, Wissen und Innovationskapazitäten zu entwickeln. Die Herausforderungen im Bereich Wasser, die in der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) genannt werden, sollen durch das Bündeln von Finanzmitteln aus den teilnehmenden Finanzierungsprogrammen angegangen werden.
Potentielle Antragsteller:
Private juristische Personen: Unternehmen, Stiftungen und andere eingetragene juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Universitäten/Hochschulen (staatliche Universitäten und gesetzlich anerkannte Universitäten)
Öffentliche und private Forschungseinrichtungen
Förderfähige Ausgaben:
- Alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind förderfähig.
- Grundlagenforschung ist nur für Vorschläge förderfähig, die mit nationalen Mitteln unterstützt werden.
- Die Aktivitäten der Grundlagenforschung und der industriellen Forschung müssen im Vergleich zu den Aktivitäten der experimentellen Entwicklung überwiegen (in Bezug auf den Budgetanteil).
Kostenkategorien
1. Personal
2.Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
3.Reise- und Aufenthaltskosten
4.Ausstattung
5.Sonstige Waren und Dienstleistungen
6.Indirekte Kosten/Gemeinkosten: Pauschalsatz von 25 Prozent aller direkten Kosten (ausgenommen Punkt 2: Beratung und Dienstleistungen).
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