Interreg VI-A 1 Innovation
EU-Strukturfond
Ziel des Programms Interreg VI-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und eine intelligente, grüne und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Die Priorität Innovation und Unternehmen investiert in die Bereiche intelligenter Spezialisierungsstrategien, fördert Investitionen und Forschung und Entwicklung und unterstützt Unternehmen zu Themen von grenzüberschreitender Bedeutung.
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Datum:
20221012
Teil des Förderprogrammes:
Interreg VI - A Italien Österreich
Förderperiode:
2021-2027
Fördermittel:
Verlustbeitrag
Ziel:
Ziel des Programms Interreg VI-A Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit im italienisch-österreichischen Grenzgebiet zu stärken und eine intelligente, grüne und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Die Priorität Innovation und Unternehmen investiert in die Bereiche intelligenter Spezialisierungsstrategien, fördert Investitionen und Forschung und Entwicklung und unterstützt Unternehmen zu Themen von grenzüberschreitender Bedeutung.
Potentielle Antragsteller:
KMU, insbesondere Kleinstunternehmen, öffentliche und private Forschungszentren (einschließlich Universitäten), Start-ups, Spin-offs, Spin-outs, auch in aggregativer Form (Cluster, Interessenvertretungen). Förderbegünstigt sind außerdem noch Akteure, deren Merkmale mit den Programmzielen übereinstimmen.
Um einen Antrag zu stellen brauch es für das Vorhaben mindestens einen Partner aus beiden Ländern.
Grundsätzlich müssen alle Begünstigten ihren Sitz im Programmgebiet haben bzw. dort ihre Tätigkeit ausüben: Südtirol, Venetien (Provinzen Belluno, Vicenza, Treviso), Friaul-Julisch Venetien (Pordenone, Udine, Görz, Triest), Kärnten (Klagenfurt-Villach, Unterkärnten, Oberkärnten), Salzburg (Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung) und Tirol (Tiroler Unterland, Innsbruck, Tiroler Oberland, Außerfern, Osttirol).
Förderfähige Ausgaben:
Die Projektanträge müssen einen konkreten und nachhaltigen grenzübergreifenden Ansatz aufweisen und sich auf die Priorität und das spezifische Ziel beziehen. Die projektbezogenen Ausgaben sind im Zeitraum zwischen Einreichung und dem Datum des Projektendes förderfähig.
Der Finanzrahmen der eingereichten Projekte muss zwischen 200.000 Euro und 1 Million Euro an Förderbeitrag liegen. Maximales Projektbudget: 500.000 Euro bei 2 beteiligten Regionen, 750.000 Euro bei drei beteiligten Regionen und bis zu 1 Mio. Euro bei mehr als 3 beteiligten Regionen.
FÖRDERFÄHIGE KOSTENPOSTEN
- Personalkosten
- Büro- und Verwaltungsausgaben:
- Reise- und Unterbringungskosten
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstungskosten
- Infrastruktur- und Bauarbeiten
Förderung der Kosten:
Deckung von 80% der zugelassenen Kosten (die restlichen 20% werden bei italienischen Partner über den nationale Rotationsfond gedeckt, was zur Erreichung eines Fördersatzes von 100% führt).
Abgabetermin:
19.04.2023
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