Allgemeine Geschäftsbedingungen der Förderfactory
1. Anwendungsbereich
1.1 Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln, vorbehaltlich schriftlich festgehaltener Vereinbarungen, sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Förderfactory (Innerbichler Rieder GmbH, Eisackstraße 3 (Löwecenter), 39040 Vahrn (BZ), Italien) und dem/der jeweiligen Auftraggeber*innen, die sowohl Unternehmer*innen als auch Verbraucher*innen sein können.
1.2 Gegenüber Unternehmer*innen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals explizit auf sie hingewiesen werden muss. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Unternehmers*in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Förderfactory ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Die Förderfactory ist berechtigt, die in Auftrag gegebene Tätigkeit ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Förderfactory beschreibt ihre Leistungen gegenüber ihren/ihre Auftraggeber*in mittels schriftlichen Angebots, welches zur Annahme durch den/die Auftraggeber*in datiert und unterschrieben an die Förderfactory retourniert wird. Nach Erhalt der Angebotsbestätigung beginnen die Expert*innen der Förderfactory mit der Erbringung der Leistung.
4. Schutz des geistigen Eigentums
4.1 Die Urheberrechte an den von der Förderfactory und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Förderfactory. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber*in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber*innen ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der Förderfactory zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Förderfactory – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
4.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers*in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Förderfactory zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
5. Haftung / Schadenersatz
5.1 Die Förderfactory übernimmt in Fällen höherer Gewalt, wie Unfälle, Explosionen, Brände, Streiks und/oder Aussperrungen, Erdbeben, Überschwemmungen oder andere vergleichbare Ereignisse, die eine fristgerechte Vertragsausführung ganz oder teilweise verhindern, keinerlei Haftung. Die Förderfactory haftet gegenüber Auftraggebern*innen oder Dritten nicht für Schäden, Verluste und Kosten infolge der Nichtausführung des Vertrages aus den oben genannten Gründen, sondern nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5.2 Die Förderfactory haftet in keiner Weise hinsichtlich der Vergabe/nicht Vergabe von öffentlichen Förderungen und ist somit an kein Ergebnis bezüglich des jeweiligen Auftrages gebunden.
6. Verarbeitung personenbezogener Daten
6.1 Der/die Auftraggeber*in erklärt ausdrücklich, die Informationen laut Art. 13 der Europäischen Datenschutzverordnung auf der Internetseite der Förderfactory eingesehen zu haben. Die Zusammenarbeit mit der Förderfactory setzt deren vollständige Kenntnis voraus. Die Förderfactory schützt die Privatsphäre des/der Auftraggebers*in und gewährleistet, dass die Datenverarbeitung den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutzverordnung und den nationalen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
6.2 Die Förderfactory verpflichtet sich, die vom/von der Auftraggeber*in übermittelten Daten vertraulich zu behandeln und sie weder Unbefugten zugänglich zu machen noch für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Die Bekanntgabe der eigenen personenbezogenen Daten ist notwendige Voraussetzung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Vertragsausführung. Andernfalls kann keine Zusammenarbeit erfolgen.
7. Honorar
7.1 Die Förderfactory erhält ein Honorar gemäß der Vereinbarung mit dem/der jeweiligen Auftraggeber*in und ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen.
7.2 Eventuell notwendige Mehrleistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, werden mit dem/der Auftraggeber*in abgestimmt und zusätzlich zum vereinbarten Honorar mit dem im Angebot angeführten Stundensatz verrechnet.
7.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Förderfactory vom/von der Auftraggeber*innen zusätzlich zu ersetzen.
7.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers*in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Förderfactory, so behält letztere den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen pauschaliert vereinbart, welche die Förderfactory bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat.
7.5 Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung von Zwischenabrechnungen ist die Förderfactory von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Auf die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt das italienische Recht zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang oder wie auch immer in Verbindung mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist Bozen (Italien) ausschließlicher Gerichtsstand.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen, akzeptiert der/die Auftraggeber*in durch die Auftragserteilung, gleichzeitig die vorliegenden Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese nicht ausdrücklich unterzeichnet werden. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart, bzw. verpflichten sich die Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung zu vereinbaren.
Innerbichler Rieder GmbH
Eisackstraße 3 (Löwecenter)
39040 Vahrn (BZ), Italien
(Int.) UID/MwSt. Nr.: IT02927340212
innerbichlerrieder@pec.it
Empfängerkodex (elektr. Fakturierung): T9K4ZHO
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