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Verpassen Sie keine Chancen.

Öffentliche Förderungen sind für Sie ein Dschungel? Keine Angst: Wir leiten Sie da durch. Unser Team aus Expertinnen begleitet Sie zielsicher zur perfekten Förderung – für Ihr innovatives Projekt, für die Digitalisierung, für Ihre Geschäftsidee. So verpassen Sie kein Geld – und keine Chancen.

Lassen Sie die Bürokratie für sich arbeiten.

Das böse „B-Wort“ schreckt viele davor ab, spannende Förderungen in Südtirol, Italien oder auf EU-Ebene zu beantragen. Die passende Ausschreibung mitbekommen, den Antrag stellen, das Projekt organisieren, alles korrekt abrechnen: Diese Hürden nehmen Sie mit uns im Laufschritt. Das Ziel immer im Blick.

Diese Förderfactory-Kundinnen haben ihr Ziel erreicht

„Truden gilt als strukturschwache Gemeinde und deshalb sind wir stets bestrebt, innovative Projekte mittels EU-Förderungen zu realisieren. Die Förderfactory unterstützt uns mit Fachkompetenz und Zuverlässigkeit in allen Projektphasen, von der Ideenentwicklung, über die Beantragung bis hin zur administrativ korrekten Umsetzung. Dank der wertvollen Kooperation haben wir bereits mehrere EU-Förderungen erfolgreich realisiert und bauen auch in Zukunft auf die gute Zusammenarbeit mit der Förderfactory.“
Michael Epp Bürgermeister Gemeinde Truden
Michael Epp
Unser Erfolg basiert vor allem auf unsere Mitarbeiter, die täglich alles für den Gast geben. Nicht zuletzt erleben wir durch die Corona-Pandemie Schwierigkeiten, neue Mitarbeiter und vor allem Fachkräfte zu finden. Das ESF-Projekt bietet uns die Möglichkeit, unsere Angestellten weiterzubilden und auch Quereinsteiger den Zugang zur Hotellerie und Gastronomie zu vereinfachen. Durch die Experten der Förderfactory wird die Umsetzung des Projekts vereinfacht, ihre kompetente und freundliche Arbeitsweise können wir wärmstens empfehlen, wenn es darum geht, ESF-Projekt korrekt und problemlos abzuwickeln.
Julian PirhoferDolce Vita Hotel Jagdhof
Julian Pirhofer
„Die Förderfactory ist für den Sennereiverband Südtirol die kompetente Ansprechpartnerin, wenn es um die Beantragung von Innovationsförderungen auf Landes- oder EU-Ebene geht. Das Briefing-Gespräch im Vorfeld zur Beantragung wird von Frau Rieder effizient geführt, und zielt-so wie die gesamte Zusammenarbeit-auf die bestmögliche Förderwürdigkeit des Vorhabens ab. Wir vertrauen auf die transparente und kompetente Beratung und Betreuung der Förderfactory.“
Annemarie KaserSüdtiroler Sennereiverband
Annemarie Kaser
„Als Filmemacher investiere ich meine Zeit lieber in meine kreativen Ideen und Projekte als in die Bürokratie bei der Beantragung und Abrechnung von Fördergeldern. Deshalb greife ich auf die kompetente Unterstützung der Förderfactory zurück. So spare ich Zeit und Nerven und kann zugleich auf die für meine Arbeit wichtige Kulturförderung zählen.“
Hubert SchöneggerGeosfilm KG
Hubert Schönegger
„Unser Unternehmen setzt auf den Erfolgsfaktor Mitarbeiter. Mit der anstehenden Neuausrichtung unseres Betriebes spielen Kompetenz und Professionalität in allen Arbeitsbereichen eine noch größere Rolle. Das genehmigte ESF-Förderprojekt ermöglicht es uns, ausreichend Zeit und Geld in die Ausbildung unserer Mitarbeiter*innen und damit in die Qualitätssicherung unseres Betriebes zu investieren. Vielen Dank der Förderfactory für die professionelle Unterstützung in der Projektvorbereitung.“
Franz Josef TauberDas Mühlwald
Franz Josef Tauber
„Das Team der Förderfactory arbeitet kompetent, zuverlässig und auf kurzen Wegen. Wir wurden in der Antragsphase und Umsetzung unseres Projektes professionell betreut und sind dank der Unterstützung gut durch den Förderdschungel gekommen. Wir setzen auch in Zukunft auf die Zusammenarbeit mit der Förderfactory.“
Manuela GasserGasser Logistic
Manuela Gasser
Die Umsetzung eines ESF-Förderprojektes ist kein Zuckerschlecken. Dank der Förderfactory schon.
Lukas ZimmerhoferSomnias Sozialgenossenschaft
Lukas Zimmerhofer
Unbürokratisch, schnell und effizient ... so kann man die Unterstützung seitens der Förderfactory zusammenfassen. Dank einer kurzfristigen Förderberatung konnten wir ein Ansuchen erfolgreich einreichen und so in den Genuss einer - bereits verloren geglaubten - Förderung kommen.
Hubert RienznerMarketing Factory
Hubert Rienzner
Grundsätzlich ist der ESF eine gute Sache. Leider ist es heute oft so, dass die Bürokratie für so ein Projekt sehr aufwändig ist. Als saisonaler Betrieb ist es für uns kompliziert, Teilnehmer im Voraus zu melden und andere, sehr starre Vorgaben im Rahmen der ESF Bildungstätigkeit einzuhalten. Ohne Unterstützung einer Fachperson ist man nicht imstande, so ein Projekt durchzuziehen. Durch die Förderfactory sind wir in der Lage, das zu schaffen. Hier fühlen wir uns in sicheren Händen, da wir vom Anfang bis Ende des Projektes begleitet werden.
Meinhard FuchsbergerSpeikboden AG
Meinhard Fuchsberger
Ich wurde erst nach Abgabe des Antrages ins ESF-Projekt aufgenommen und bin anfangs vor einem großen Berg gestanden. Zum Glück gab es die Förderfactory, die mir hilfreich zur Seite gestanden ist und in erster Linie den Start der Kurse ermöglicht hat. Wenn man ins kalte Wasser geworfen wird, ist es wichtig, jemanden bei der Hand zu haben, der offene Fragen beantwortet und auch mit ein paar fertigen Formularen aufwartet. Durch die Videos in der Academy habe ich viele wichtige Hinweise erhalten, wie ich was zu erledigen habe und auf was ich mein besonderes Augenmerk lenken muss. Im Laufe der Zeit habe ich dann auch alleine ein paar Sachen herausgefunden und konnte diese Informationen für zukünftige Verbesserungen zur Verfügung stellen.
Max MustermannCEO
Max Mustermann
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Lorena Ruaz
Fördermittelexpertin
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Miriam Rieder
CEO, Juristin und Fördermittelexpertin
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Anna Vicentini
Fördermittelexpertin
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Nadine Pichler
Fördermittelexpertin
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Mirjam Sparber
Projekt- und Abrechnungsmanagerin
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Kathrin Mayr
Projekt- und Abrechnungsmanagerin
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Florian Wessiack
Digitalisierungsexperte
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Christine Hofer
Projekt- und Abrechnungsmanagerin
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„Förderfactory steht für Empowerment.“

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Vereinbarkeit für Selbstständige

Landesförderung

Förderung der Vertretung von Unternehmerinnen, Selbstständigen und Freiberuflerinnen, mit weniger als 10 Mitarbeitern, aus Gründen der Schwangerschaft, der Mutterschaft, der Kindererziehung.

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Vereinbarkeit für Selbstständige

Teil des Förderprogrammes: Förderung der gewerblichen Wirtschaft
Förderperiode: 2023
Fördermittel: Verlustbeitrag

Ziel:

Förderung der Vertretung von Unternehmerinnen, Selbstständigen und Freiberuflerinnen, mit weniger als 10 Mitarbeitern, aus Gründen der Schwangerschaft, der Mutterschaft, der Kindererziehung.

Potentielle Antragsteller:

Unternehmerinnen, Selbstständigen und Freiberuflerinnen, mit weniger als 10 Mitarbeitern, die ihre Tätigkeit aus Gründen der Schwangerschaft, der Mutterschaft, der Kindererziehung unterbrechen müssen. Auch für im Unternehmen beteiligte Familienangehörige und Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit (co.co.co – Vertrag), sofern in der Provinz Bozen ansässig, kann um die Förderung angesucht werden.

Voraussetzungen:
a) Mit operativem Sitz in der Provinz Bozen, dort stabil ihre berufliche Tätigkeit ausüben.
b) seit mindestens sechs Monaten zum Zweck der Sozial- und Krankenabsicherung pflichtversichert sein.
c) schwanger sein, sofern der Facharzt die Erfordernis der Unterbrechung der Arbeit festgestellt hat.
d) zusammenlebende Kinder unter 12 Jahren haben.

Förderfähige Ausgaben:

Die Vertretungsprojekte können eine Gesamthöchstdauer von 18 Monaten haben, (24 Monate bei Mehrlingsschwangerschaften).
Vorbehaltlich der Höchstdauer, kann die Maßnahme für jedes Kind mehrmals beansprucht werden (bereits in der Schwangerschaft und bis zum 12. Lebensjahr).
Es können nicht mehrere Projekte gleichzeitig durchgeführt werden.

Höchstbetrag von 20.000,00 Euro.
Für die Vertretung durch Arbeitsvertrag wird ein Beitrag von 80% auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung anerkannt.
Für die Vertretung durch Ankauf selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit werden 60% des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt

Förderung der Kosten: 80% bzw. 60%
Abgabetermin: 31.12.2023

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, über den Button unterhalb Ihre Förderkompatibilität zu überprüfen und einen kostenlosen Termin mit uns zu buchen.

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EFRE Mobility Radwege

EU-Förderung

Oberstes Ziel des EU-Strukturfonds EFRE ist ein widerstandsfähigeres, umweltfreundlicheres Europa mit weniger CO2-Emissionen.

Über die Priorität 3 – Mobility (die Mobilität nachhaltig gestalten) werden der Bau und die qualitative und/oder quantitative Verbesserung von Radwegen im städtischen und vorstädtischen Bereich gefördert.

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EFRE Mobility Radwege

Teil des Förderprogrammes: EFRE
Förderperiode: 2021-2027
Fördermittel: Verlustbeitrag

Ziel:

Oberstes Ziel des EU-Strukturfonds EFRE ist ein widerstandsfähigeres, umweltfreundlicheres Europa mit weniger CO2-Emissionen.

Über die Priorität 3 – Mobility (die Mobilität nachhaltig gestalten) werden der Bau und die qualitative und/oder quantitative Verbesserung von Radwegen im städtischen und vorstädtischen Bereich gefördert.

Potentielle Antragsteller:

Potentielle Antragsteller sind Gemeinden und Bezirksgemeinschaften.

Antragsteller dürfen jeweils höchstens zwei Projekte einreichen.

Die Projekte müssen im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen umgesetzt werden.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden Planung und Bau sowie qualitative und/oder quantitative Verbesserung von Radwegen im städtischen und vorstädtischen Bereich, mit Fokus auf Fahrradschnell- und Alltagswegen. Die Wege sollen den Pendelrströmen Vorrang und Sicherheit geben.
Es werden nur Projekte finanziert, die dem DNSH-Grundsatz entsprechen.

Förderfähige Ausgaben:
– reine Baukosten auch die im Rahmen des Projekts anfallenden
– technischen Spesen wie Planung, Bauleitung, Sicherheitskoordination und Abnahme.
Der Erwerb des Grundes ist nur bedingt förderfähig (im Rahmen von 10-15% der Gesamtkosten des Projektes).

Nicht förderfähig:
-Personalkosten
-Verwaltungskosten
– Nicht mit dem Vorhaben direkt zusammenhängende Ausgaben.

Mindestbetrag: 400.000 Euro
Maximalbetrag: 4.000.000 Euro

Förderung der Kosten: 100%
Abgabetermin: 12.07.2023

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, über den Button unterhalb Ihre Förderkompatibilität zu überprüfen und einen kostenlosen Termin mit uns zu buchen.

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Economia circolare

Staatliche Förderung

Mit der Förderung werden industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungstätigkeiten unterstützt, die im engen Zusammenhang mit dem Projektziel stehen und auf die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder auf die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

Das Ziel der Projekte ist die Neuausrichtung der Produktion im Rahmen der Kreislaufwirtschaft in einem oder mehreren der folgenden Aktionsbereiche:
– Produkt- und Prozessinnovationen im Bereich der effizienten Nutzung von Ressourcen und der Abfallbehandlung und -verarbeitung;
– Konzeption und prototypische Erprobung integrierter technologischer Modelle zur Stärkung industrieller Symbiosepfade;
– Systeme, Instrumente und Methoden für die Entwicklung von Technologien für die Wasserversorgung, die rationelle Nutzung und die Abwasserentsorgung;
– innovative technologische Instrumente, die die Lebensdauer von Produkten verlängern und den Produktionszyklus effizienter gestalten können;
– Erprobung neuer intelligenter Verpackungsmodelle, die auch die Verwendung von wiederverwerteten Materialien umfassen;
– Sortiersysteme für mehrere leichte Materialien, um die Rückgewinnungs- und Recyclingquoten von kleinen und leichten Materialien zu erhöhen;

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Economia circolare

Teil des Förderprogrammes: MISE - Ministero delle Imprese e del Made in Italy
Förderperiode: 2023
Fördermittel: Zinsbegünstigte Finanzierung, Verlustbeitrag

Ziel:

Mit der Förderung werden industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungstätigkeiten unterstützt, die im engen Zusammenhang mit dem Projektziel stehen und auf die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder auf die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

Das Ziel der Projekte ist die Neuausrichtung der Produktion im Rahmen der Kreislaufwirtschaft in einem oder mehreren der folgenden Aktionsbereiche:
– Produkt- und Prozessinnovationen im Bereich der effizienten Nutzung von Ressourcen und der Abfallbehandlung und -verarbeitung;
– Konzeption und prototypische Erprobung integrierter technologischer Modelle zur Stärkung industrieller Symbiosepfade;
– Systeme, Instrumente und Methoden für die Entwicklung von Technologien für die Wasserversorgung, die rationelle Nutzung und die Abwasserentsorgung;
– innovative technologische Instrumente, die die Lebensdauer von Produkten verlängern und den Produktionszyklus effizienter gestalten können;
– Erprobung neuer intelligenter Verpackungsmodelle, die auch die Verwendung von wiederverwerteten Materialien umfassen;
– Sortiersysteme für mehrere leichte Materialien, um die Rückgewinnungs- und Recyclingquoten von kleinen und leichten Materialien zu erhöhen;

Potentielle Antragsteller:

Unternehmen jeder Größe mit Tätigkeit im Bereich der Industrie, der Agroindustrie, des Handwerks, der industriellen Dienstleistungen sowie Forschungseinrichtungen; Einzeln oder gemeinsam (Netzwerkpartner)

Förderfähige Ausgaben:

Förderfähig sind Projekte mit einem hohen Anteil an technologischer Innovation und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Produktionszyklus durchgeführt werden und für die Kreislaufwirtschaft relevant sind (siehe Anhang Nr. 2 des Dekrets vom 11. Juni 2020).
Förderfähige Projekte müssen außerdem:
– in einer oder mehreren lokalen Einheiten auf nationalem Gebiet durchgeführt werden;
– Ausgaben und förderfähige Kosten von mindestens 500.000 EUR und höchstens 2 Mio. EUR vorsehen;
– eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten und höchstens 36 Monaten haben.

Förderfähige Kosten:

  1. Personalkosten:Zuschussfähig sind die Kosten für Personal, das von dem Projektträger oder im Rahmen eines Kooperations- oder Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird oder in der Forschungstätigkeit, begrenzt auf Techniker, Forscher und sonstiges Hilfspersonal, soweit sie für die im Projekt vorgesehenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten eingesetzt werden.
  2. Maschinen und Anlagen: Sie müssen neu hergestellt sein und sind in dem Umfang und für den Zeitraum förderfähig, in dem sie für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt verwendet werden. Beträgt die Nutzungsdauer der Geräte und Anlagen für das Projekt weniger als die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, sind nur die normalen steuerlichen Abschreibungsbeträge für die Dauer des Forschungs- und Entwicklungsprojekts förderfähig.
  3. Beratungsleistungen: Beratungs- und andere Dienstleistungen, die für die Arbeit im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojekts in Anspruch genommen werden, einschließlich des Erwerbs oder der Lizenzierung von Forschungsergebnissen, Patenten und Know-how; Arbeitskosten für nicht angestelltes Personal im Zusammenhang mit den Projektaktivitäten, die an externen Standorten durchgeführt werden, sind ebenfalls unter dieser Kategorie förderfähig.
  4. Gemeinkosten: pauschal mit 25 % der direkten förderfähigen Kosten des Projekts berechnet.
    Materialien: Kosten im Zusammenhang mit Materialien, die bei der Durchführung des Projekts verwendet und neu hergestellt werden. Bei der Verwendung vorhandener Materialien auf Lager sind die Kosten des Lagerbestands förderfähig.

Nicht förderfähige Ausgaben
Ausgabentitel, deren Betrag weniger als 500 EUR beträgt, sind nicht förderfähig. Außerdem sind Ausgabenbescheinigungen – oder gleichwertige Buchungsbelege – nicht förderfähig, deren Datum nicht in den Projektzeitraum fällt oder für die bei der Überprüfung der vorgelegten Ausgaben keine Zahlung erfolgt ist.

Die folgenden Mittel stehen Unternehmen zur Verfügung

– subventionierte Darlehen aus dem Rotationsfonds für Unternehmen und Forschung (FRI) in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben und Kosten
– Ausgabenzuschüsse bis zu den folgenden Prozentsätzen der förderfähigen Ausgaben und Kosten

  • 20% für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Forschungseinrichtungen
  • 15% für mittlere Unternehmen
  • 10 % für Großunternehmen

Beihilfen in Form von zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen zu den Ausgaben können den Unternehmen nur in Kombination miteinander gewährt werden, wobei die für Zuschüsse geltenden territorialen Zuweisungsbeschränkungen zu beachten sind.

Förderung der Kosten: Zwischen 10 und 20%
Abgabetermin: 31.12.2023

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