LG 4: Betriebliche Investitionen
Landesförderung
Um kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei Investitionen in ihren Betrieb zu unterstützen, stellt das Land Südtirol eine Förderung für den Ankauf von beweglichen Gütern zur Verfügung.
Ziel:
Um kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei Investitionen in ihren Betrieb zu unterstützen, stellt das Land Südtirol eine Förderung für den Ankauf von beweglichen Gütern zur Verfügung.
Potentielle Antragsteller:
Kleinst- und Kleinunternehmen, die in Südtirol eine wirtschaftliche Tätigkeit in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen ausüben.
Förderfähige Ausgaben:
Beihilfefähig sind folgende Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte:
- Einrichtungen,
- Hardware,
- Software,
- Maschinen,
- Arbeitsfahrzeuge: (Autokräne, Autobetonmischmaschinen, Autopumpen für Beton),
- Geräte,
- Transportmittel (Fahrzeuge mit besonderer „Zweckbestimmung“),
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung für Handelsagenten und Vertreter,
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Beförderung in Taxis und Verleih von Mietwagen) und
- Fahrzeuge für den Warentransport für Unternehmen, die Handel auf öffentlichen Flächen ausüben und für Unternehmen, die Lebensmittel und Getränke im Automatenverkauf verteilen.
Achtung:
- Mindestinvestition: 15.000,00 Euro
- Höchstinvestition: 500.000,00 Euro
- Der Beitrag ist nicht mit anderen Förderungen wie z.B. „Neues Sabatini“ kumulierbar.
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